Klauseln in einer Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht, die zur Höhe der auszuzahlenden Rente bloß auf die "im Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Tarife/Tarifgrundlagen" verweisen, sind intransparent.
7 Ob 186/20h
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Klauseln in einer Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht, die zur Höhe der auszuzahlenden Rente bloß auf die "im Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Tarife/Tarifgrundlagen" verweisen, sind intransparent.
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