Wird den Kunden für eine zwingend in Anspruch zu nehmende Leistung, die eine vertragliche Nebenleistungspflicht des Unternehmers festlegt, ein gesondertes Entgelt abverlangt, verstößt dies gegen § 879 Abs 3 ABGB.
5 Cg 63/19s
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Wird den Kunden für eine zwingend in Anspruch zu nehmende Leistung, die eine vertragliche Nebenleistungspflicht des Unternehmers festlegt, ein gesondertes Entgelt abverlangt, verstößt dies gegen § 879 Abs 3 ABGB.
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