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Einbauküche: Kauf- oder Werkvertrag?

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/138VbR 2019, 220 - 221 Heft 6 v. 25.11.2019

Wird auf einer Messe ein bestimmtes Küchenmodell mit standardisierten Elementen bestellt und ist nur die Größe individuell festgelegt, liegt ein Kaufvertrag vor. Lieferung und Montage sind Nebenleistungen zum Kaufvertrag. Mangels Vorliegens eines Werkvertrags kann der Verkäufer nicht nach § 1168 Abs 1 ABGB das um die Ersparnis geminderte Entgelt verlangen, wenn er den unberechtigten Rücktritt des Käufers gelten lässt.

1 Ob 122/19a

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