Auch Expeditionsreisen (hier: Besteigung Mount Everest) sind Pauschalreisen iSd § 31b KSchG aF, wenn sie die Voraussetzungen hierfür (Kombination von zumindest zwei Dienstleistungen [Beförderung, Unterbringung, bestimmte andere touristische Dienstleistung] zu einem Gesamtpreis) erfüllen.
5 Ob 194/18t