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Verfahrensanordnung, konkrete Angaben, konsenslose Änderung eines Betriebs

GewerberechtJudikaturUVS aktuell 2009/190UVS aktuell 2009, 166 - 167 Heft 4 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol setzte sich mit den Voraussetzungen für eine Verfahrensanordnung iSd § 360 Abs 1 GewO auseinander und wie diese ausgestaltet sein bzw. welchen Inhalt diese im Hinblick auf einen vom Genehmigungsbescheid abweichenden Betrieb haben muss.

Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 1 GewO 1994

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