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Genehmigungspflichtige Betriebsanlage, Lagerung von pyrotechnischen Artikeln mit brennbaren Flüssigkeiten und Druckgaspackungen im selben Verkaufsraum

GewerberechtJudikaturUVS aktuell 2009/191UVS aktuell 2009, 168 Heft 4 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol setzte sich mit den Vorgaben der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 auseinander und prüfte, ob sich aus dieser auch Regelungen für nicht genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Hinblick auf die Lagerung von Pyrotechnik-Artikeln ableiten lassen.

Rechtsgrundlagen: § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1994; § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994

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