Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit dem Umfang der Überwachungspflichten eines Bewilligungsinhabers auseinander, dessen angestellter Mitarbeiter (Mechaniker) falsche Gutachten bei PKWs ausstellte.
Rechtsgrundlagen: § 57a Abs 2
Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit dem Umfang der Überwachungspflichten eines Bewilligungsinhabers auseinander, dessen angestellter Mitarbeiter (Mechaniker) falsche Gutachten bei PKWs ausstellte.
Rechtsgrundlagen: § 57a Abs 2