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§ 2 AuslBG, § 32a AuslBG; Ausführungen zum Werkvertrag, Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

ArbeitsrechtJudikaturUVS aktuell 2009/225UVS aktuell 2009, 187 Heft 4 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit dem Wesen eines Werkvertrags im Hinblick auf polnische Arbeitskräfte auseinander und ging dabei auch auf das Verhältnis zur Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit iSd Art 39 und 49 EGV ein.

Rechtsgrundlagen: § 2 AuslBG; § 32a AuslBG

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