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§ 38 Abs 2 GewO, § 57 Abs 5 GewO; Anmeldung von Werbeveranstaltungen durch Gewerbetreibende, Rechtstellung des Gewerbeinhabers und Fortbetriebsberechtigten

GewerberechtJudikaturUVS aktuell 2009/226UVS aktuell 2009, 187 - 188 Heft 4 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit Werbeveranstaltungen auseinander, die nicht nach § 57 Abs 4 GewO verboten sind und außerhalb von Betriebsstätten oder der Wohnung des Gewerbetreibenden stattfinden. Er ging dabei der Frage nach, inwieweit derartige Veranstaltungen angezeigt werden müssen.

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