Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit dem Wesen und der Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und einer arbeitnehmerähnlichen Verwendung auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 2 AuslBG; § 28 AuslBG
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Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit dem Wesen und der Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und einer arbeitnehmerähnlichen Verwendung auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 2 AuslBG; § 28 AuslBG
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