Zusammenfassung: Der UVS prüfte, wann ein Gewerbebetrieb bei einem vermieteten Objekt vorliegt, das zur Fremdenbeherbung herangezogen wird.
Rechtsgrundlagen: § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 111 GewO 1994
Zusammenfassung: Der UVS prüfte, wann ein Gewerbebetrieb bei einem vermieteten Objekt vorliegt, das zur Fremdenbeherbung herangezogen wird.
Rechtsgrundlagen: § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 111 GewO 1994