Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte, ob ein Radrennfahrer bei einem Radrennen an die Vorschriften der StVO gebunden ist und in wieweit diesem ein Verschulden bei Übertretungen angelastet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 lit c StVO; § 16 Abs 1 lit a StVO; § 64 Abs 1 StVO; § 5 Abs 1 StVO