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§ 30 Abs 1 Z 4 StVO

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtStrassenverkehrsrechtUVS aktuell 2009/144UVS aktuell 2009, 122 - 123 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol befaßte sich mit der Frage, welche Hälfte eines Fotos bei einer Radarmessung relevant ist und wie mehrere Fotos hierbei für die Messung relevant sein können.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 4 StVO

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