Zusammenfassung: Der UVS Tirol befaßte sich mit der Frage, welche Hälfte eines Fotos bei einer Radarmessung relevant ist und wie mehrere Fotos hierbei für die Messung relevant sein können.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 4 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol befaßte sich mit der Frage, welche Hälfte eines Fotos bei einer Radarmessung relevant ist und wie mehrere Fotos hierbei für die Messung relevant sein können.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 4 StVO
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