Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob die Herausnahme eines Kaugummis unmittelbar vor einem Alkomattest als Verweigerung der Alkoholuntersuchung angesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob die Herausnahme eines Kaugummis unmittelbar vor einem Alkomattest als Verweigerung der Alkoholuntersuchung angesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
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