Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, wo der Ausgangs- und Bestimmungsort iSd RL 881/92 anzusiedeln wäre, wenn die Güterbeförderung über Lindau (D) nach Hörbranz in Österreich erfolgte.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 GütbefG
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, wo der Ausgangs- und Bestimmungsort iSd RL 881/92 anzusiedeln wäre, wenn die Güterbeförderung über Lindau (D) nach Hörbranz in Österreich erfolgte.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 GütbefG
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