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§ 7 Abs 1 GütbefG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtStrassenverkehrsrechtUVS aktuell 2009/131UVS aktuell 2009, 118 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, wo der Ausgangs- und Bestimmungsort iSd RL 881/92 anzusiedeln wäre, wenn die Güterbeförderung über Lindau (D) nach Hörbranz in Österreich erfolgte.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 GütbefG

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