Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte einen Vorhalt im Hinblick auf eine mißglückte Zustellung, dem der konkrete Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 103 Abs 2 KFG fehlte.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte einen Vorhalt im Hinblick auf eine mißglückte Zustellung, dem der konkrete Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 103 Abs 2 KFG fehlte.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 44a Z 1 VStG
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