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§ 103 Abs 2 KFG; § 44a Z 1 VStG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtKraftfahrrechtUVS aktuell 2009/132UVS aktuell 2009, 119 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte einen Vorhalt im Hinblick auf eine mißglückte Zustellung, dem der konkrete Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 103 Abs 2 KFG fehlte.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 44a Z 1 VStG

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