Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte, ob ein Zulassungsbesitzer, der das Lenken eines PKWs einer Person mit abgelaufenen vorläufigen Führerschein überläßt, gegen die Bestimmung des § 103 Abs 1 Z 3 KFG verstößt.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 1 Z 3 KFG; § 7 VStG; § 13 Abs 1 FSG; § 14 Abs 1 Z 1 FSG