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§ 103 Abs 2 KFG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtKraftfahrrechtUVS aktuell 2009/134UVS aktuell 2009, 119 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Wien prüfte, ob § 103 Abs 2 KFG die Auskunftspflicht beinhaltet, wonach ein Lenker die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung einzugestehen habe.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG

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