Zusammenfassung: Der UVS Wien prüfte, ob § 103 Abs 2 KFG die Auskunftspflicht beinhaltet, wonach ein Lenker die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung einzugestehen habe.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS Wien prüfte, ob § 103 Abs 2 KFG die Auskunftspflicht beinhaltet, wonach ein Lenker die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung einzugestehen habe.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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