Zusammenfassung: Der UVS Tirol setzte sich mit der Frage auseinander, ob eine geringfügige Schuld des Beschuldigten vorliegt, wenn eine Berufungswerberin nach einer Vignettenkontrolle eine 10 Tages-Vignette nach der Einreise in Österreich erworben hatte.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 VStG