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§ 62 Abs 4 AVG; § 21 Stmk AVG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtVerwaltungsverfahrenUVS aktuell 2009/147UVS aktuell 2009, 124 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Steiermark setzte sich mit dem Wesen eines Berichtigungsbescheids iSd § 62 Abs 4 AVG auseinander. Er prüfte, ob die Kriterien einer auf einem Versehen beruhenden und offenkundigen Unrichtigkeit bei der Genehmigung einer Motocross-Anlage erfüllt wurden.

Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 4 AVG; § 21 Stmk AVG

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