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§ 21 Abs 1 VStG; § 103 Abs 2 KFG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtStrassenverkehrsrechtUVS aktuell 2009/150UVS aktuell 2009, 125 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol befaßte sich mit der Frage, wie hinsichtlich einer Lenkerauskunft - die an die Ehefrau gerichtet wurde - vorzugehen ist, wenn sich während der Durchfahrt durch Österreich Vater und Sohn beim Fahren abgewechselt haben und die Ehefrau großteils im PKW geschlafen habe.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 VStG; § 103 Abs 2 KFG

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