Zusammenfassung: Der UVS Tirol befaßte sich mit der Frage, wie hinsichtlich einer Lenkerauskunft - die an die Ehefrau gerichtet wurde - vorzugehen ist, wenn sich während der Durchfahrt durch Österreich Vater und Sohn beim Fahren abgewechselt haben und die Ehefrau großteils im PKW geschlafen habe.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 VStG; § 103 Abs 2 KFG