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§ 21 Abs 1 VStG; § 14 Abs 1 lit a Tir ParkabgabeG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtVerwaltungsrechtUVS aktuell 2009/151UVS aktuell 2009, 125 - 126 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol beschäftigte sich mit dem geringfügigen Verschulden einer Berufungswerberin, die einen ausgedruckten Parkschein nicht ordnungsgemäß an ihrem Fahrzeug angebracht hatte.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 VStG; § 14 Abs 1 lit a Tir ParkabgabeG

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