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§ 17 Abs 1 Sbg BauPolG; § 17 Abs 2 Z 1 Sbg BauPolG; § 23 Abs 1 Z 4 Sbg BauPolG; § 23 Abs 1 Z 16 Sbg BauPolG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen - LandesrechtBaurechtUVS aktuell 2009/72UVS aktuell 2009, 69 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Salzburg ging der Frage nach, zu welchem Zeitpunkt die vollständige Anzeige der Vollendung der baulichen Maßnahmen vom Bauherrn erfolgen muß. Insbesondere ging er hier auf die Probleme ein, die bei Nichteinhaltung wesentlicher Bestimmungen des Bautechnikgesetzes im Hinblick auf die Bauvollendungsanzeige entstehen können.

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