Zusammenfassung: Der UVS Salzburg beschäftigte sich mit der Anzeige des Baubeginns nach § 12 Abs 3 des Salzburger BaupolizeiG und mit den Folgen, wenn nicht bewilligte bauliche Maßnahmen in Angriff genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 3 Sbg BauPolG; § 23 Abs 1 Z 1 Sbg BauPolG

