Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob das Anhalten eines Lenkers am Parkplatz, der sich nicht im PKW befunden hatte, einen Anwendungsfall des § 97 Abs 5 StVOs darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 97 Abs 5 StVO; § 44a VStG
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob das Anhalten eines Lenkers am Parkplatz, der sich nicht im PKW befunden hatte, einen Anwendungsfall des § 97 Abs 5 StVOs darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 97 Abs 5 StVO; § 44a VStG
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