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§ 91 Abs 3 StVO; § 100 Abs 4 StVO; § 31 Abs 2 StVO

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtStrassenverkehrsrechtUVS aktuell 2009/70UVS aktuell 2009, 68 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Steiermark setzte sich mit einer Einfriedung im Hinblick auf § 91 Abs 3 StVO auseinander, auf der spitze Gegenstände wie Stacheldraht oder Scherben angebracht waren. Insbesondere setzte er sich mit der Strafbarkeit auseinander, wenn derartige Gegenstände nicht entfernt werden.

Rechtsgrundlagen: § 91 Abs 3 StVO; § 100 Abs 4 StVO; § 31 Abs 2 StVO

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