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§ 31 Abs 1 StVO; § 99 Abs 2 StVO

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtStrassenverkehrsrechtUVS aktuell 2009/69UVS aktuell 2009, 68 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte, ob eine Hinweistafel einer Marktgemeinde mit dem Text "öffentliche Straße der Marktgemeinde B.G. Hier gilt die StVO" eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nach § 31 Abs 1 StVO darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 1 StVO; § 99 Abs 2 StVO

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