Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte die Zulässigkeit von mehreren hintereinander angebrachten Standsäulen, auf denen mehrere Straßenverkehrszeichen angebracht waren.
Rechtsgrundlagen: § 48 Abs 4 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte die Zulässigkeit von mehreren hintereinander angebrachten Standsäulen, auf denen mehrere Straßenverkehrszeichen angebracht waren.
Rechtsgrundlagen: § 48 Abs 4 StVO
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