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§ 81 Abs 2 GewO 1994

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtGewerberechtUVS aktuell 2009/56UVS aktuell 2009, 63 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Burgenland beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen Betriebsanlagen genehmigungsfrei gemäß § 81 Abs 2 Z 9 GewO sein können. Er beleuchtete diese Frage insbesondere im Hinblick auf Emissionen, die von Betriebsanlagen ausgehen können.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 2 GewO 1994

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