Zusammenfassung: Der UVS Burgenland beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen Betriebsanlagen genehmigungsfrei gemäß § 81 Abs 2 Z 9 GewO sein können. Er beleuchtete diese Frage insbesondere im Hinblick auf Emissionen, die von Betriebsanlagen ausgehen können.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 2 GewO 1994

