Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich mit der Verwertbarkeit von Messdaten bei einer Geschwindigkeitsmessung und etwaigen Toleranzwerten zu befassen. Das hierfür eingesetzte Gerät kann Daten nur dann erfassen, wenn der PKW der Exekutive, in dem das Gerät der Bauserie Videospeed 250 eingebaut war, eine gewisse Zeit lang in einem konstant bleibenden Abstand hinter dem zu kontrollierenden Fahrzeug hinterher fährt.
Rechtsgrundlagen: § 45 AVG; § 4 Abs 6 FSG

