Zusammenfassung: Der UVS Steiermark setzte sich mit der Frage auseinander, ob ein Miteigentümer eines Jagdgebiets dieses ohne Jagdberechtigung mit einem Gewehr durchstreifen darf. Die Jagdberechtigung stand im konkreten Fall dem anderen Miteigentümer zu.
Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 1 Stmk JagdG; § 23 Stmk JagdG; § 5 Abs 2 VStG

