Zusammenfassung: Der UVS Wien setzte sich im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung von Animierdamen mit dem Schutzzweck des § 28 AuslBG und dem objektiven Unrechtsgehalt auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 AuslBG
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Zusammenfassung: Der UVS Wien setzte sich im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung von Animierdamen mit dem Schutzzweck des § 28 AuslBG und dem objektiven Unrechtsgehalt auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 AuslBG
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