Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte die Zulässigkeit einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die nur im Fall des Zuschlags bestehen würde.
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte die Zulässigkeit einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die nur im Fall des Zuschlags bestehen würde.
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 1 BVergG
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