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§ 69 Abs 1 BVergG

Ausgewählte UVS-EntscheidungenVergaberechtUVS aktuell 2009/97UVS aktuell 2009, 80 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte die Zulässigkeit einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die nur im Fall des Zuschlags bestehen würde.

Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 1 BVergG

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