§ 21 Abs 1 VStG
Der VfGH ging der Frage nach, ob beim Absehen einer Strafe nach § 21 Abs 1 VStG der entsprechende Formalakt auch einen Schuldspruch beinhalten darf.
VfGH 25.9.2008, B 1744/06
§ 21 Abs 1 VStG
Der VfGH ging der Frage nach, ob beim Absehen einer Strafe nach § 21 Abs 1 VStG der entsprechende Formalakt auch einen Schuldspruch beinhalten darf.
VfGH 25.9.2008, B 1744/06
