Zusammenfassung: Der UVS Steiermark setzte sich mit der Frage auseinander, ob beim Parken ohne Automatenparkschein eine Abgabenverkürzung iSd § 2 Stmk ParkGebG vorliegt, wenn für das betroffene KfZ eine Ausnahmebewilligung für einen Bewohnerparkplatz vorliegt, eine entsprechende Plakette aber nicht ordnungsgemäß am KfZ angebracht wurde.
Rechtsgrundlagen: § 2 Stmk ParkgebG; § 12 Abs 2 Stmk ParkgebG; § 2 Abs 1 Stmk ParkgebG

