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§ 63 Abs 2 GewO 1994; § 360 Abs 1 GewO 1994

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtVerwaltungsrechtUVS aktuell 2009/58UVS aktuell 2009, 64 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Salzburg setzte sich mit § 360 GewO auseinander und prüfte, welche Voraussetzungen für Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen gegeben sein müssen, damit diese zulässig sind. Weiters prüfte er, ob ein bescheidmäßig verfügter Beseitungsauftrag ohne eine Verfahrensanordnung nach § 63 Abs 2 zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustands einen Verfahrensmangel darstellen kann.

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