Zusammenfassung: Der UVS Salzburg setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Vorschreibung der Vorlage eines Brandschutzkonzepts als Dauermaßnahme Gegenstand eines Verfahrens nach § 360 GewO sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 4 GewO 1994
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