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§ 360 Abs 4 GewO 1994

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtVerwaltungsrechtUVS aktuell 2009/59UVS aktuell 2009, 64 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Salzburg setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Vorschreibung der Vorlage eines Brandschutzkonzepts als Dauermaßnahme Gegenstand eines Verfahrens nach § 360 GewO sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 4 GewO 1994

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