Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte, für welche KfZ Klassen eine Schneekettenpflicht im Zeitraum vom 1.11. bis zum 15.4. gegeben ist und wie die Nichtmitführung von Schneeketten nach § 102 KFG zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 9 KFG; § 44a VStG
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