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§ 103 Abs 2 KFG; § 45 Abs 2 AVG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtKraftfahrrechtUVS aktuell 2009/61UVS aktuell 2009, 65 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Salzburg beschäftigte sich mit der Frage, ob die Schlußfolgerung einer Behörde, daß eine falsche Lenkerauskunft eine bloße Schutzbehauptung wäre, rechtswidrig wäre und wie dies rechtlich zu beurteilen ist.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 45 Abs 2 AVG

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