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§ 129 Abs 1 BVergG; § 129 Abs 2 BVergG

Ausgewählte UVS-EntscheidungenVergaberechtUVS aktuell 2009/92UVS aktuell 2009, 78 - 79 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol prüfte, ob die Nichtangabe von Subunternehmen bzw. das Nichtvorhandensein von Verpflichtungserklärungen zwischen Bieter und Subunternehmer einen behebbaren Mangel darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG; § 129 Abs 2 BVergG

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