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§ 2 Z 10 BVergG; § 2 Z 16 BVergG; § 3 Abs 2 Z 2 Tir VergNG

Ausgewählte UVS-EntscheidungenVergaberechtUVS aktuell 2009/91UVS aktuell 2009, 78 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol beschäftigte sich mit der Auslegung des Begriffs Ausschreibung iSd BVergG 2006. Er prüfte, ob eine Ausschreibung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb eine gesondert anfechtbare Handlung darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 10 BVergG; § 2 Z 16 BVergG; § 3 Abs 2 Z 2 Tir VergNG

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