Zusammenfassung: Der UVS Steiermark setzte sich mit der Ausschreibung von bituminösem Heißgut auseinander, die eine Mindestliefermenge von 100 Tonnen pro Stunde vorgesehen hatte, im Falle der Überlastung oder eines Gebrechens mußte eine Ersatzheißmischgutanlage angeführt werden. Im Vergabeverfahren beriefen sich mehrere Bieter, die nur 70 Tonnen pro Stunden anbieten konnte, auf eine derartige Ersatzheißmischgutanlage, deren Angebote daraufhin im Verfahren ausgeschieden wurden.

