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§ 129 Abs 3 BVergG

Ausgewählte UVS-EntscheidungenVergaberechtUVS aktuell 2009/89UVS aktuell 2009, 76 - 77 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Steiermark beschäftigte sich mit der Frage, ob die Verständigung über das Ausscheiden per Post in einem Vergabeverfahren zulässig ist, obwohl § 129 Abs 3 BVergG die elektronische Mitteilung oder ein entsprechendes Fax hierfür vorsieht. Weiters beschäftigte er sich mit den Folgen einer derartigen Mitteilung per Post für das Vergabeverfahren.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG

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