Zusammenfassung: Der EuGH setzte sich mit dem Weiterverkauf von Waren an einen Discounter. Der Verkäufer hatte einen Markenlizenzvertrag für die Herstellung und den Vertrieb von Miederwaren unter der Marke Christian Dior, der u.a. den Verkauf von Waren an Discounter nur mit schriftlicher Genehmigung vorsah. Dior erhob daraufhin Klage wegen einer Markenrechtsverletzung. Der Verkäufer berief sich im Verfahren darauf, daß das Recht an der Marke durch das Inverkehrbringen im EWR-Raum bereits erschöpft wäre.

