Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob ein Unternehmen bei einem Teil einer Ausschreibung einmal als Bieter und gleichzeitig als Subunternehmer auftreten darf oder ob dies als wettbewerbswidrig einzustufen ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 BVergG; § 129 Abs 1 Z 8 BVergG

