Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg ging der Frage nach, ob die Reihung der Angebote durch den Auftraggeber Auswirkungen auf die Antragslegitimation eines Bieters hinsichtlich eines Nachprüfungsantrags haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG; § 4 Abs 3 Vlbg Vergabenachprüfungsgesetz

