Zusammenfassung: Der UVS Wien setzte sich mit dem Fall eines Ausländers auseinander, der den Status eines subsidiär Schutzberechtigten hatte. Er prüfte, inwieweit die Bestimmungen des AuslBG idF BGBl I Nr 133/2003 auf diesen anwendbar waren.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 AuslBG; § 1 Abs 2 VStG

