Zusammenfassung: Der UVS ging auf die formellen Aspekte einer vergaberechtliche Nachprüfung einer Entscheidung ein.
Rechtsgrundlagen: § 321 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS ging auf die formellen Aspekte einer vergaberechtliche Nachprüfung einer Entscheidung ein.
Rechtsgrundlagen: § 321 BVergG
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