Zusammenfassung: Der UVS ging auf die vergaberechtliche Konsequenzen einer Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren nach dem BVergG 2006 ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 lit a BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS ging auf die vergaberechtliche Konsequenzen einer Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren nach dem BVergG 2006 ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 lit a BVergG
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