Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit dem Zeigen des Stinkefingers gegenüber 2 Polizeibeamten nach einer Amtshandlung auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 12 VlbG SittenpolG; § 18 VlbG SittenpolG
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Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit dem Zeigen des Stinkefingers gegenüber 2 Polizeibeamten nach einer Amtshandlung auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 12 VlbG SittenpolG; § 18 VlbG SittenpolG
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